Umgang mit grenzüberschreitendem Verhalten

Grenzüberschreitendes Verhalten sind sexuelle Übergriffe die sich durch sexuelle Handlungen massiver Art oder wiederholte Arten zeigen. Diese Übergriffe sind nie freiwillig, altersentsprechend oder wechselseitig.

Grenzüberschreitendes Verhalten können sein:

  • Missachten von Regeln z.B. beim Doktorspiel / Körpererkundungsspiel (12.1-8-P Prozessregelung: Körpererkundungsspiel in der Kindertagesstätte)
  • Erzwingen von Küssen
  • Verbale und nonverbale Aufforderung zum Anfassen der Geschlechtsteile
  • Hochziehen / Runterziehen von T-Shirts und / oder Hosen
  • Gezieltes anfassen/greifen an die Geschlechtsteile anderer Kinder
  • Das Belästigen der Kinder während des Toilettenganges

Häufig geschehen solche Übergriffe innerhalb eines Machtverhältnisses wie z.B. durch ungleiches Alter oder eines unterschiedlichen Entwicklungstandes der Kinder. Auch kann körperliche Kraft oder eine Abhängigkeit eine Rolle spielen.

Sollte es zu Übergriffen innerhalb der Einrichtung kommen, wird jegliche Handlung von den Fachkräften, welche die Situation beobachtet hat, sofort unterbunden. Das Beenden dieser Situation hat höchste Priorität. Auch werden solche Handlungen gestoppt, wenn die Fachkraft nicht direkte Beobachterin war, sondern durch Dritte daraufhin gewiesen wurde.

In solchen Situationen ist es wichtig, die kindliche Handlung weder aufzubauschen, noch zu kriminalisieren. Ruhe zu bewahren und bedacht zu Handeln hat Vorrang.

Ablauf bei einer Grenzverletzung:

 

Falls der Interventionsplan nicht erforderlich ist: 

  • Vorfall unverzüglich stoppen/ unterbrechen
  • Evaluation des Vorfalls (im Team/ mit der Leitung)

  • Ablauf des Interventionsplans befolgen (12.1. T-2 Interventionsplan Kirchenkreis Bramsche- bei Verdacht jeglicher Form von Gewalt)

  • Dokumentation jedes einzelnen Ablaufpunktes

 
  • Gespräch mit dem betroffenem Kind führen
  • Gespräch mit dem übergriffigen Kind führen
  • Gespräch mit den Sorgeberechtigten
  • Austausch im Team und mit dem Träger
  • Dokumentation jedes einzelnen Ablaufpunktes
   
  • Wenn nötig oder gewünscht:
  • Initierung eines Elternabends
  • Gespräch mit außenstehenden Kindern
  • Meldung nach §47 SGB VIII