In unserer Einrichtung werden sowohl Kinder ohne Behinderung als auch Kinder mit vorübergehender, wesentlicher Behinderung gemäß § 99 SGB IX und den §§ 1 bis 3 der Eingliederungshilfeverordnung in der am 31. Dezember geltenden Fassung sowie gemäß § 2 SGB IX betreut.
In unserem Schutzkonzept ist es uns wichtig, explizit auf die Kinder mit Behinderung einzugehen. Durch eine Behinderung steigt das Risiko von sexualisierter Gewalt oder Misshandlungen im Vergleich zu Kindern, die nicht von einer Behinderung betroffen sind.
Häufige Gründe hierfür können unter anderem sein:
- Überforderung der Mitarbeitenden durch herausfordernde Verhaltensweisen
- Kinder mit einer Behinderung sind häufig auf Pflege angewiesen, einschließlich Intimpflege
- Grenzen können von den Kindern manchmal nicht kommuniziert werden
Aufgrund dieser Gründe ist es im Team bekannt, dass diese Kinder besondere Aufmerksamkeit benötigen, und jeder Mitarbeitende sollte sehr feinfühlig auf Signale der Kinder reagieren und darauf eingehen. Ebenso ist es uns wichtig, dass auch diese Kinder sich partizipativ am Alltag beteiligen können. Für diese Kinder gelten die gleichen Vorgaben und Regeln wie für jedes andere Kind in unserer Einrichtung.