Partizipation und Beschwerde

Uns als Einrichtung ist es wichtig, dass alle Personen, die aktiv am Leben in unserer Einrichtung beteiligt sind, sich auch aktiv einbringen können. Das bedeutet für uns, dass wir Ideen und Anregungen aller offen gegenüberstehen und Beschwerden nicht als etwas Negatives ansehen, sondern als etwas, an dem alle Beteiligten sich weiterentwickeln können.

Durch die offene Arbeit haben die Kinder vielfältige Möglichkeiten, Partizipation (Teilhabe) zu erleben. In unserer Kindertagesstätte sind die Kinder ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechend in viele Entscheidungen eingebunden. Dadurch erfahren die Kinder demokratische Prinzipien und Strukturen in unserer Einrichtung.

Beispiele aus der Einrichtung:

  • Spielort am Tag wählen
  • Impulsgeber bei Projekten und Veranstaltungen
  • Mitbestimmung bei den unterschiedlichen Kreisen
  • Kinderkonferenz

Auch im Hinblick auf das Kinderschutzkonzept ist die Mitbestimmung und Teilhabe der Kinder sehr wichtig. Nur wenn Kinder früh lernen, für ihre Interessen und Ideen einzustehen und diese auch vor anderen zu vertreten, können sie im Hinblick auf den Kinderschutz auch eher mit einem Nein lautstark reagieren.

Das Recht auf Beschwerde eines Kindes ist in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt. Auch im Bundeskinderschutzgesetz ist das Recht auf Beschwerde beschrieben. Alle Kinder in unserer Einrichtung dürfen altersentsprechend ihre Beschwerden äußern und werden gehört. Dazu haben wir im Qualitätsmanagement (QM) ein Formular für die Kinder entwickelt, das sie zusammen mit einer Fachkraft ausfüllen und im „Beschwerdebriefkasten“ in der Halle abgeben können.

Neben den Kindern haben auch die Familien die Möglichkeit, schriftlich einen Verbesserungsvorschlag oder eine Beschwerde einzureichen. Die schriftliche Beschwerde kann dann im „Beschwerdebriefkasten“ in der Großen Halle eingeworfen werden. Alle Beschwerden, ob von Kindern oder von Familien, behandeln wir anonym.