Die Kindertagesstätte hat einen Schutzauftrag gegenüber den Kindern, der gesetzlich im §8a SGB VIII verankert ist.
Als Kindertagesstätte erhalten wir von Eltern, Kindern, Verwandten, Nachbarn oder Mitgliedern der Gemeinde einen großen Vertrauensvorschuss. Wir möchten alle Mitmenschen, die unsere Einrichtung besuchen, schützen und ihnen einen geschützten Raum bieten, in dem sie sich sicher fühlen können. Aufgrund dessen und den Vorgaben des Gesetzgebers haben wir uns als Einrichtung dazu entschieden, ein Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt zu entwickeln.
Wir sind bei Anhaltspunkten zur Kindeswohlgefährdung in der Verantwortung, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und weitere Maßnahmen einzuleiten. Das bedeutet, eine erfahrene Fachkraft (vom Kinderschutzbund) hinzuzuziehen und das Jugendamt zu informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.