Liebe Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
der Umgang mit Krankheiten der Kinder und die Wiederaufnahme in die Kindertagesstätte sind im-mer große und vor allem wiederkehrende Themen. Im folgenden Leitfaden möchten wir Ihnen einmal aufzeigen, wie wir ab sofort mit den gängigen Krankheiten in der Kindertagesstätte umgehen werden.
Bitte melden Sie Ihr Kind bis spätestens 9:00 Uhr in der Kita-App ab, wenn Ihr Kind erkrankt ist. Bei meldepflichtigen Krankheiten bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
Treten Infektionskrankheiten vermehrt auf, können wir so andere Familien in unserer Einrichtung durch eine Info in der Kita-App informieren.
Fiebernde oder ansteckende Kinder können nicht in der Kindertagesstätte betreut werden. Auch mit grippalen Infekten sollten Kinder nicht die Einrichtung besuchen, denn kranke Kinder stecken auch ihre Spielgefährten an. Schnell werden die Krankheitserreger beim Spielen und Herumtoben leicht von Kind zu Kind weitergegeben. Außerdem benötigt Ihr Kind die notwendige Zuwendung, Ruhe und Behandlung in der häuslichen Umgebung, um bald wieder gesund zu werden.
Erkrankt Ihr Kind während seines Aufenthalts in unserer Einrichtung – es bekommt zum Beispiel Fieber, hustet stark oder erbricht sich – werden wir Sie umgehend telefonisch informieren, und Ihr Kind muss zeitnah abgeholt werden.
Magen-Darm-Infekt / Durchfall: Die Kinder dürfen die Einrichtung nach zwei Tagen vollständiger Symptomfreiheit (kein Erbrechen und kein Durchfall) wieder besuchen. Gerade im Krippenalter ist Durchfall oft vorhanden.
Fieber: Die Kinder müssen zwei Tage vollständig fieberfrei sein. Erst dann dürfen sie die Kinderta-gesstätte wieder besuchen. Fieber beginnt ab 38,5°C.
Bindehautentzündung: Aufgrund des hohen Infektionsrisikos dieser Erkrankung dürfen die Kinder erst nach erfolgreicher Behandlung und Symptomfreiheit des Auges die Einrichtung wieder besu-chen.
Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Hand-Mund-Fuß: Das Kind darf erst bei vollständiger Ge-nesung die Einrichtung wieder besuchen.
Läuse: Nach Behandlung mit Läusemittel darf das Kind wieder in die Einrichtung. Wichtig ist, den ausgefüllten Flyer vom Gesundheitsamt wieder mitzubringen. Den Flyer erhalten Sie in unserer Kita oder digital in der Kita-App unter "Bilder und Dokumente".
Ringelröteln, Krätze: Das Kind darf nur nach vollständiger Genesung und ärztlicher Bescheinigung wieder die Einrichtung besuchen.
Um Infekte möglichst einzudämmen bzw. eine "endliche" Ansteckungsreihe zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, diese Punkte zu beachten. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch als Einrichtung die Hygiene- und Desinfektionsrichtlinien.