Eingewöhnung

Liebe Sorgeberechtigten,

nach der Anmeldung ist vor der Eingewöhnung. Doch wie genau funktioniert das eigentlich mit der Eingewöhnung? Diese und auch andere Fragen werden Sie sich sicherlich spätestens mit der Unterschrift Ihres Betreuungsvertrages stellen. Wir versuchen, Ihnen hier einige Fragen zu beantworten.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Das lässt sich pauschal nie beantworten. Stellen Sie sich vor, Ihr Kind kommt in eine für sich völlig fremde Umgebung: neue Räume, neue Kinder, neue Menschen und eventuell auch ein komplett anderer Geräuschpegel als zuhause. Aus diesem Grund lässt sich der Zeitraum nicht vorhersagen. Es gibt Kinder, bei denen geht die Eingewöhnung sehr zügig, es gibt jedoch auch Kinder, die ihre Zeit benötigen, und hier muss man sehr kleinschrittig vorgehen. Eins ist aber sicher: Die Fachkräfte stimmen die nächsten Schritte der Eingewöhnung immer mit Ihnen ab. Denn am Ende müssen sich nicht nur die Kinder in unserer Einrichtung wohlfühlen, sondern auch ein Stück weit die Familien.

Die Eingewöhnung Ihres Kindes kann von jeder Person übernommen werden, die dem Kind vertraut ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Elternteil oder zum Beispiel eines der Großeltern die Eingewöhnung in der Kindertagesstätte begleiten. Es ist nur wichtig, dass die gesamte Eingewöhnung von derselben Bezugsperson begleitet wird.

Damit Ihr Kind von Anfang an einen geregelten Ablauf hat und gut gerüstet in die neue aufregende Zeit starten kann, gibt es einige Dinge, die wichtig sind. Hierfür erhalten Sie im Voraus eine Willkommensmappe, in der alle wichtigen Informationen und nützliche Details rund um die Kindertagesstätte enthalten sind.

Hier müssen wir einmal zwischen Kindertagesstätte und Krippe unterscheiden. In der Krippe werden Sie vorher von den Fachkräften zu einem Kennlerngespräch eingeladen, bei dem der genaue Termin besprochen wird. In der Kita ist es so, dass Sie den ersten Kita-Tag in der Willkommensmappe finden. Dort stehen das genaue Datum und die Uhrzeit, zu der Sie erscheinen müssen.

Grundsätzlich erfolgt die Eingewöhnung nicht nach einem festen System. Zwar dient das Berliner Modell als Grundlage für unsere Eingewöhnung, jedoch wird jeder Eingewöhnungsprozess individuell an das Kind angepasst. Der Verlauf der Eingewöhnung richtet sich dementsprechend nach den Bedürfnissen des Kindes. Aus diesem Grund betonen wir stets, dass jede Eingewöhnung einzigartig ist. Das Einzige, was feststeht, ist, dass Ihr Kind die ersten Tage in unserer Einrichtung immer mit Ihnen als Bezugsperson verbringt. Danach werden behutsam die ersten Trennungsversuche unternommen, und wenn diese erfolgreich verlaufen, werden die Abstände der Trennung allmählich vergrößert.

Das Wichtigste ist, dass Sie sich während der gesamten Eingewöhnung an Absprachen halten, insbesondere wenn es darum geht, erste Trennungsversuche zu unternehmen. Es ist nichts schwieriger bei der Eingewöhnung, wenn Erwachsene sich nicht an die Absprachen mit der Fachkraft halten, denn diese Absprachen sind nicht nur für Sie ein roter Faden, sondern auch für Ihr Kind. Dieser rote Faden bietet allen Beteiligten Sicherheit während der gesamten Eingewöhnung.

Ja, auch während der Eingewöhnungsphase müssen die Beiträge für die Mittagsverpflegung sowie die Randzeiten gezahlt werden.

Wichtig zu wissen: Ab dem Monat, in dem Ihr Kind 3 Jahre alt wird, müssen Sie keinen Kindergartenbeitrag mehr zahlen. Dies betrifft natürlich nicht die Mittagsverpflegung; diese muss weiterhin gezahlt werden, sofern Sie diese in Anspruch nehmen.

Sollten Sie sonst noch weitere Fragen haben, dürfen Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Rufen Sie an, kommen Sie vorbei, rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.